Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 3 Ob 60/26h
Worum es ging: Wird meine im Ausland registrierte Scheidung in Österreich anerkannt?
Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt), Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, Zivilverfahrensrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Für die Anerkennung einer ausländischen Scheidung muss nicht unbedingt ein Gericht die Ehe aufgelöst haben. Es genügt, wenn eine Behörde daran mitgewirkt hat, etwa durch ein Schlichtungsverfahren oder durch die Eintragung der Scheidung. Ihre Scheidung kann dann in Österreich als ausländische Entscheidung behandelt werden.
Eine Ehe, die Sie im Ausland schließen, ist der Form nach gültig, wenn entweder die Vorschriften Ihres Heimatrechts oder jene des Ortes der Trauung eingehalten wurden. Es genügt also, wenn die Trauung nach dem Recht des Ortes richtig abgelaufen ist. Dann kommt es auf Ihr Heimatrecht nicht mehr an.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Salzburg als Rekursgericht, 22.12.2025, 21 R 403/25y-19
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
30 Absätze, 5.636 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
29.04.2026
Geschäftszahl
3Ob60/26h
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Brenn als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und die Hofräte Dr. Stefula und Mag. Schober als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers T*, und der „sonstigen Partei“ V*, beide vertreten durch DDr. Rainer Lukits, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen Anerkennung einer ausländischen Entscheidung, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers und der „sonstigen Partei“ gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg als Rekursgericht vom 22. Dezember 2025, GZ 21 R 403/25y-19, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).