Wird meine im Ausland registrierte Scheidung in Österreich anerkannt?
günstig für Geschiedener betrifft Geschiedene, Ehegatten, Personen mit Auslandsbezug
Für die Anerkennung einer ausländischen Scheidung muss nicht unbedingt ein Gericht die Ehe aufgelöst haben. Es genügt, wenn eine Behörde daran mitgewirkt hat, etwa durch ein Schlichtungsverfahren oder durch die Eintragung der Scheidung. Ihre Scheidung kann dann in Österreich als ausländische Entscheidung behandelt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Der Begriff der „Entscheidung" im Sinne des § 97 AußStrG ist weit auszulegen und nicht auf konstitutive Entscheidungen einer ausländischen Behörde über die Auflösung beziehungsweise den Bestand einer Ehe einzuschränken. Vielmehr reicht aus, dass das Gericht an der Ehescheidung - wenngleich nur durch Abhaltung eines Schlichtungsverfahrens oder durch Registrierung der Scheidung - mitgewirkt hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Eheschließung im Ausland ist keine ausländische "Eheentscheidung" im Sinn des § 97 Abs 1 AußStrG.OGH 3 Ob 60/26h, 29.04.2026
- § 97 Abs 1 AußStrG bezieht sich ausdrücklich nur auf Entscheidungen über die Trennung, Ehescheidung oder Ungültigerklärung einer Ehe sowie über die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe, weshalb diese Bestimmung für Aufteilungsentscheidungen nicht einschlägig ist.OGH 1 Ob 75/25y, 27.05.2025
- Auch Privatscheidungen (wie eine islam‑rechtliche Verstoßung der Ehefrau [talaq]), die unter Mitwirkung (sei es auch nur durch Beurkundung) einer Behörde zustande gekommen sind, werden daher von § 97 AußStrG erfasst.OGH 6 Ob 69/11g, 13.10.2011
- Hier: Idente Wendung in § 45 EheG.OGH 1 Ob 138/09i, 29.01.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121191 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 3 Ob 60/26h, 29.04.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 75/25y, 27.05.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 115/19h, 27.11.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
AußStrG 2005 §97
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