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Wird meine im Ausland registrierte Scheidung in Österreich anerkannt?

günstig für Geschiedener betrifft Geschiedene, Ehegatten, Personen mit Auslandsbezug
Für die Anerkennung einer ausländischen Scheidung muss nicht unbedingt ein Gericht die Ehe aufgelöst haben. Es genügt, wenn eine Behörde daran mitgewirkt hat, etwa durch ein Schlichtungsverfahren oder durch die Eintragung der Scheidung. Ihre Scheidung kann dann in Österreich als ausländische Entscheidung behandelt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Der Begriff der „Entscheidung" im Sinne des § 97 AußStrG ist weit auszulegen und nicht auf konstitutive Entscheidungen einer ausländischen Behörde über die Auflösung beziehungsweise den Bestand einer Ehe einzuschränken. Vielmehr reicht aus, dass das Gericht an der Ehescheidung - wenngleich nur durch Abhaltung eines Schlichtungsverfahrens oder durch Registrierung der Scheidung - mitgewirkt hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121191 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 5.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §97

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