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Ist unsere im Ausland geschlossene Ehe in Österreich gültig?

günstig für Ehegatte betrifft Verlobte, Ehegatten, Auswanderer
Eine Ehe, die Sie im Ausland schließen, ist der Form nach gültig, wenn entweder die Vorschriften Ihres Heimatrechts oder jene des Ortes der Trauung eingehalten wurden. Es genügt also, wenn die Trauung nach dem Recht des Ortes richtig abgelaufen ist. Dann kommt es auf Ihr Heimatrecht nicht mehr an.

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Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Die Form einer Eheschließung im Ausland ist nach dem Personalstatut jedes der Verlobten zu beurteilen; es genügt jedoch die Einhaltung der Formvorschriften des Ortes der Eheschließung (§ 16 Abs 2 IPRG). Die Form von Auslandseheschließungen muss entweder dem Personalstatut jedes Verlobten oder der Ortsform entsprechen. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist der des Eheschließungsakts. Die Berufung des Ortsrechts ist als Sachnormverweisung ausgestaltet. Ist die Ortsform erfüllt, so sind die Personalstatute unbeachtlich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127050 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 5.

Genannte Normen

IPRG §16 Abs2

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