ABGB § 457
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Stehen einem Gläubiger für dieselbe Forderung mehrere Sicherheiten zu, haftet grundsätzlich jede einzelne für die gesamte Forderung. Der Gläubiger kann frei entscheiden, welche Sicherheit er zuerst in Anspruch nimmt. Er darf auch mehrere gleichzeitig durchsetzen.
Ja. Wenn Sie ein Wegerecht an einem Grundstück durchsetzen wollen, das mehreren gehört, müssen alle Miteigentümer am Verfahren beteiligt sein. Das Urteil wirkt nämlich zwangsläufig für und gegen alle. Nur wenn Sie ausschließlich einem Einzelnen sein störendes Verhalten untersagen lassen wollen, genügt die Klage gegen ihn.
Haften für dieselbe Forderung mehrere Liegenschaften gemeinsam, darf der Gläubiger die Haftung eines seiner Schuldner auf die eines Bürgen beschränken. Ein nachrangig Berechtigter verliert dadurch die Möglichkeit, eine Ersatzhypothek zu bekommen.
Zwischen dem vorrangigen Gläubiger und einem nachrangigen Pfandgläubiger besteht keine besondere Rücksichtspflicht. Der vorrangige Gläubiger darf einen Pfandschuldner aus der Haftung entlassen, auch wenn der nachrangige Gläubiger bei einer späteren Versteigerung deswegen einen Ausfall erleidet. Er wird dadurch nicht ersatzpflichtig, sofern nicht ausnahmsweise die allgemeinen Regeln über den Eingriff in fremde Rechte greifen.
Ja. Haften mehrere Liegenschaften verschiedener Eigentümer für dieselbe Schuld und wird nur Ihre herangezogen, können Sie von den anderen Eigentümern anteiligen Ersatz verlangen. Dieser Anspruch reicht aber nur so weit, wie deren Liegenschaft haftet, und nicht gegen ihr sonstiges Vermögen.
Zahlt der Eigentümer einer mithaftenden Liegenschaft die Pfandforderung, kann er sich bei den übrigen Pfandschuldnern zurückholen. Maßgeblich ist zunächst, was zwischen ihnen vereinbart ist, sonst wird anteilig aufgeteilt. Ein nachrangiger Pfandgläubiger hat diesen Rückgriff nicht.
Nein. Wird eine von mehreren haftenden Liegenschaften versteigert und dabei über Gebühr herangezogen, steht der Ausgleichsanspruch nur dem bisherigen Eigentümer dieser Liegenschaft zu. Gehen Sie als nachrangiger Pfandgläubiger dabei leer aus, können Sie den Eigentümer der entlasteten Liegenschaft nicht unmittelbar in Anspruch nehmen.