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Muss ich alle Miteigentümer klagen, wenn ich ein Wegerecht will?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wegeberechtigte, Nachbarn, Kläger
Ja. Wenn Sie ein Wegerecht an einem Grundstück durchsetzen wollen, das mehreren gehört, müssen alle Miteigentümer am Verfahren beteiligt sein. Das Urteil wirkt nämlich zwangsläufig für und gegen alle. Nur wenn Sie ausschließlich einem Einzelnen sein störendes Verhalten untersagen lassen wollen, genügt die Klage gegen ihn.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1935, zuletzt bestätigt am 08.04.2026 (66 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1935)

Die Miteigentümer einer Liegenschaft bilden bei Klagen auf Einräumung einer Grundservitut oder Hausservitut eine notwendige und einheitliche Streitgenossenschaft.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012106 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 66.

Im Gesetz

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