ABGB § 979
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Eine Zusatzvereinbarung, nach der sich Ihr Entgelt bei Pauschalarbeiten nach jenen Preisen richtet, die Ihr Arbeitgeber mit dem Kunden vereinbart, ist sittenwidrig und damit unwirksam. Diese Preise kennen Sie beim Abschluss nicht und können sie auch nicht beeinflussen. Im Ergebnis würde der Arbeitgeber Ihren Lohn allein bestimmen.
Ja, wenn Sie den Verlust oder die Beschädigung verschuldet haben; schon leichte Unachtsamkeit genügt. Um frei zu werden, müssen Sie beweisen, dass Sie kein Verschulden trifft. Der Anspruch auf Rückgabe der Sache selbst verjährt in dreißig Jahren, der Ersatzanspruch wegen Verlust oder Untergang in drei Jahren.
Ja. Wer sich beim Erfüllen einer Pflicht eines anderen bedient, haftet für dessen Verschulden wie für sein eigenes. Stellt Ihnen der Verleiher eines Baggers gegen Entgelt auch einen Fahrer bei, arbeitet dieser in Ihrem Betrieb; für den vertragsgemäßen Gebrauch und die unbeschädigte Rückstellung ist er Ihr Gehilfe.
Nein, solange die Rückgabe möglich ist. Die Regeln über die Leihe erlauben es nicht, anstelle der Herausgabe den Wert der Gegenstände zu fordern. Nur wenn die Rückgabe in Natur unmöglich oder untunlich ist, gebührt Wertersatz nach den Regeln des Schadenersatzrechts.