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Hafte ich für den Fahrer, der mit der Maschine kam?

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Ja. Wer sich beim Erfüllen einer Pflicht eines anderen bedient, haftet für dessen Verschulden wie für sein eigenes. Stellt Ihnen der Verleiher eines Baggers gegen Entgelt auch einen Fahrer bei, arbeitet dieser in Ihrem Betrieb; für den vertragsgemäßen Gebrauch und die unbeschädigte Rückstellung ist er Ihr Gehilfe.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Erfüllungsgehilfe ist derjenige, dessen sich jemand zur Erfüllung einer ihm obliegenden Verpflichtung bedient. Auch ein dem Entlehner vom Verleiher eines Baggers gegen Entgelt zur Verfügung gestellter Fahrer kommt im Rahmen des Betriebes des Entlehners zum Einsatz, so dass sich der Entlehner für seine gegenüber dem Verleiher des Baggers zu erbringenden Leistung eines vertragsgemäßen Gebrauches als Voraussetzung für dessen beschädigungsfreie Rückstellung seiner in diesem Zusammenhang als Erfüllungsgehilfe bedient.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019170 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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