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Kann ich statt der geliehenen Sache Geld verlangen?

günstig für Entlehner betrifft Verleiher, Entlehner, Eigentümer
Nein, solange die Rückgabe möglich ist. Die Regeln über die Leihe erlauben es nicht, anstelle der Herausgabe den Wert der Gegenstände zu fordern. Nur wenn die Rückgabe in Natur unmöglich oder untunlich ist, gebührt Wertersatz nach den Regeln des Schadenersatzrechts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 11.07.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

§ 979 ABGB bietet keine Rechtsgrundlage, anstelle der an sich möglichen Herausgabe den Ersatz des Wertes der Gegenstände zu begehren. Lediglich bei Unmöglichkeit oder Untunlichkeit der Naturalrestitution ist gemäß § 1323 ABGB Wertersatz nach schadenersatzrechtlichen Gesichtspunkten zu leisten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112641 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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