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Darf mein Chef meinen Lohn allein festlegen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Monteure, Handwerker
Eine Zusatzvereinbarung, nach der sich Ihr Entgelt bei Pauschalarbeiten nach jenen Preisen richtet, die Ihr Arbeitgeber mit dem Kunden vereinbart, ist sittenwidrig und damit unwirksam. Diese Preise kennen Sie beim Abschluss nicht und können sie auch nicht beeinflussen. Im Ergebnis würde der Arbeitgeber Ihren Lohn allein bestimmen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Sittenwidrig bzw. Nichtigkeit einer "Zusatzvereinbarung" wonach bei Pauschalarbeiten die zwischen dem Kunden und dem Arbeitgeber vereinbarten, dem Arbeitnehmer somit im Zeitpunkt ihres Abschlusses weder bekannt noch seiner Willensbestimmung unterliegenden Preises der Entgeltberechnung zugrundegelegt werden, sodaß der Arbeirtgeber im Ergebnis einsetig und jedernfalls ohne Einflußmöglichkeit des Arbeitnehmers dessen Arbeitsentgelt bestimmt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016655 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Anrechnung von Überzahlung auf Erhöhungen

Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber mehr, als der Kollektivvertrag vorschreibt, können Sie mit ihm vereinbaren, dass damit überschaubare künftige Erhöhungen bereits abgegolten sind. Eine solche Vereinbarung ist zulässig, solange der Mindestsatz des Kollektivvertrags nicht unterschritten wird.

günstig für Arbeitgeber Grenzen der Lohnvereinbarung

Ein Kollektivvertrag, eine Satzung, ein Mindestlohntarif und unter Umständen auch eine Betriebsvereinbarung gehen jeder Einzelvereinbarung über das Entgelt vor. Gibt es keine solche lohngestaltende Vorschrift, ist nahezu jede Einzelvereinbarung gültig. Die Grenze bildet nur die Sittenwidrigkeit wegen Lohnwuchers.

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