Ändert die Bewertung durch das Gericht meine Anwaltskosten?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsanwälte
Nein. Der Ausspruch des Berufungsgerichts über den Wert des Streitgegenstands zählt nur für die Frage, ob ein weiteres Rechtsmittel zulässig ist. Für die Berechnung der Kosten bleibt der in der Klage angegebene Wert maßgeblich.
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 18.07.2018 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Der Ausspruch des Berufungsgerichtes über den Wert des Streitgegenstandes nach § 500 Abs 2 ZPO ist nur für die Zulässigkeit der Revision von Bedeutung. Für die Kostenberechnung ist diese Bewertung durch das Rechtsmittelgericht aber ohne Belang.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kostenbemessungsgrundlage ist nämlich weiterhin der in der Klage angegebene Streitwert und nicht der Bewertungsausspruch des Berufungsgerichts (so schon 5 Ob 46/90).OGH 5 Ob 233/08p, 03.03.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035750 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 5 Ob 41/18t, 18.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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