Was kostet ein Schriftsatz, den niemand verlangt hat?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Zivilverfahrens, Rechtsanwälte
Ein Schriftsatz, der weder gesetzlich vorgesehen noch vom Gericht aufgetragen war, wird nur nach dem niedrigeren Tarif abgegolten. Er wird also nicht wie ein vom Gericht angeordneter Schriftsatz honoriert.
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 02.04.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ein Schriftsatz, der weder nach § 257 Abs 3 ZPO zulässig ist noch vom Gericht aufgetragen war, ist nach TP 2 RATG zu honorieren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Notwendigkeit iSd Art 6.3. ARB 2003.OGH 7 Ob 25/24p, 06.03.2024
- Wenn nach einem Teil der Rechtsprechung ein Schriftsatz, der weder nach § 257 Abs 3 ZPO zulässig noch vom Gericht aufgetragen worden sei, nach TP 2 RATG zu honorieren sei, trifft das jedenfalls nicht auf Schriftsätze zu, die nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Für einen solchen Schriftsatz besteht kein Ersatzanspruch, auch nicht ein solcher als „sonstiger Schriftsatz“ nach TP 2 RATG.OGH 7 Ob 25/24p, 06.03.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121828 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 52/24v, 02.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 40
- ZPO § 257 · Einleitung der Streitverhandlung
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