ABGB § 864
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Ein Maklervertrag kommt stillschweigend nur zustande, wenn Sie die Tätigkeit des Maklers für sich kennen und ihr nicht widersprechen. Selbst das genügt nicht, wenn erkennbar ist, dass er bereits für einen anderen Auftraggeber tätig wird. Bei einem Hausverwalter ist das in der Regel so, weil es zu seinen Aufgaben gehört, für den Vermieter Mietverträge abzuschließen und vorzubereiten. Ist der Verwalter zugleich Makler, dürfen Sie als Mieter erst recht annehmen, dass er nur seinen Auftrag des Vermieters erfüllt.
Nein. Die Bindung an eine Mindestvertragsdauer liegt vor allem im Interesse des Unternehmens. Eine Klausel, nach der sich Ihre Bindung auch dann verlängert, wenn das Unternehmen selbst verspätet liefert, ist für Sie nicht günstig und daher unzulässig.
Ja, das ist möglich. Ist eine ausdrückliche Annahme nach der Art des Geschäfts oder nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten, genügt es, wenn dem Angebot rechtzeitig tatsächlich entsprochen wird. Bloßes Stillschweigen reicht dafür nicht; es braucht eine Handlung und einen wirklichen Annahmewillen.
Der ausziehende Mieter darf seine Übersiedlungskosten und die Kosten für eine Ersatzwohnung nur dann gegen die Ablöse aufrechnen, wenn er das mit dem neuen Mieter vereinbart hat. Eine solche Vereinbarung kann auch stillschweigend zustande kommen, dafür gilt aber ein strenger Maßstab. Nur zu sagen, wofür man das Geld verwenden werde, ist noch kein Angebot.