Darf sich meine Mindestvertragsdauer wegen später Lieferung verlängern?
günstig für Verbraucher betrifft Konsumenten, Kunden, Unternehmer
Nein. Die Bindung an eine Mindestvertragsdauer liegt vor allem im Interesse des Unternehmens. Eine Klausel, nach der sich Ihre Bindung auch dann verlängert, wenn das Unternehmen selbst verspätet liefert, ist für Sie nicht günstig und daher unzulässig.
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 27.01.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Die Vereinbarung über die Bindung an eine Mindestvertragsdauer liegt vorwiegend, wenn nicht sogar ausschließlich im Interesse des Unternehmers. Es ist daher nicht erkennbar, inwiefern es für den Kunden typischerweise günstig sein sollte, wenn sich seine Vertragsbindung aus Gründen verlängert, die nicht nur in seinem eigenen Einflussbereich, sondern auch in Lieferverzögerungen der Beklagten liegen können.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klausel in AGB, nach der die Mindestvertragsdauer mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, frühestens jedoch mit Abschluss einer die Mindestvertragsdauer vorsehenden Vereinbarung.OGH 8 Ob 132/15t, 27.01.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131346 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 132/15t, 27.01.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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