ZPO § 599
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Ja, aber erst am Ende des Weges. Entscheidungen eines Vereinsschiedsgerichts über Ihre privaten Rechte können die staatlichen Gerichte im selben Umfang überprüfen wie Entscheidungen anderer Vereinsorgane. Vorher müssen Sie allerdings alle im Vereinsstatut vorgesehenen vereinsinternen Instanzen ausschöpfen.
Ihr Verhältnis zum Verein ist privatrechtlich. Greift eine Entscheidung des Vereins in Ihre privaten Rechte ein, prüft das Gericht der Form und dem Inhalt nach, ob sie den Statuten und den zwingenden Gesetzen entspricht. Das gilt auch für Entscheidungen eines Vereinsschiedsgerichts und nicht nur beim Ausschluss.
Vereinsstatuten sind stärker an die Grundrechte gebunden, weil das einzelne Mitglied auf ihre Gestaltung kaum Einfluss hat. Eine Regelung über die Besetzung des Vereinsschiedsgerichts, die gegen ein faires Verfahren verstößt, ist nichtig. Das ist etwa der Fall, wenn der Obmann zwei Schiedsrichter bestimmt, die dann ihrerseits den Vorsitzenden wählen.
Ja. Hat Ihr Verein eine eigene Schlichtungseinrichtung, müssen Sie diese zuerst ausschöpfen, bevor Sie einen Anspruch aus dem Vereinsverhältnis bei Gericht geltend machen. Klagen Sie vorher, wird die Klage nicht zurückgewiesen, sondern abgewiesen; das muss der Verein aber einwenden.