Woraufhin prüft das Gericht eine Entscheidung meines Vereins?
günstig für Vereinsmitglied betrifft Vereinsmitglieder, Vereine, Sportler
Ihr Verhältnis zum Verein ist privatrechtlich. Greift eine Entscheidung des Vereins in Ihre privaten Rechte ein, prüft das Gericht der Form und dem Inhalt nach, ob sie den Statuten und den zwingenden Gesetzen entspricht. Das gilt auch für Entscheidungen eines Vereinsschiedsgerichts und nicht nur beim Ausschluss.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 27.02.2020 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Soweit ein Verein die Mitglieder berührender Entscheidungen und Verfügungen trifft, geschieht dies im Rahmen des durch Vereinsstatut und Beitrittserklärung begründeten Privatrechtsverhältnisses zwischen Verein und Mitgliedern. Wenn diese Entscheidungen und Verfügungen des Vereins in Privatrechte seiner Mitglieder eingreifen, unterliegen sie der Überprüfung durch die ordentlichen Gerichte darauf hin, ob sie in formeller und materieller Hinsicht den Statuten und den allgemeinen Vorschriften zwingenden Rechts entsprechen. Dies gilt auch für derartige Entscheidungen und Verfügungen von Vereinsschiedsgerichten im Sinne des § 4 Abs 2 lit g VerG, (hier: FPÖ - Schiedsgericht erkennt auf Ausschluss).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Entscheidung über eine statutenmäßig erstattete Anzeige der Klägerin, wobei ein Mitglied des Strafausschusses befangen ist.OGH 7 Ob 51/17a, 21.09.2017
- Hier: Entscheidung der OSK (Oberste Nationale Sportkommission für Kraftfahrsport), in der dem Protest des Beklagten in einem von zahlreichen Punkten stattgegeben und er dem Grunde nach zum Ersatz der Kosten für die Prüfung der nicht berechtigten Protestpunkte verpflichtet wurde.OGH 8 Ob 63/14v, 30.10.2014
- Diese Überprüfung ist aber in der Regel von den Umständen des Einzelfalls abhängig und begründet nur dann eine erhebliche Rechtsfrage, wenn die Auslegung des Berufungsgerichts als krasse Fehlbeurteilung zu qualifizieren wäre.OGH 8 Ob 63/14v, 30.10.2014
- Diese Grundsätze gelten auch für das VerG2002 und nicht nur dann, wenn die zu überprüfende Entscheidung und Verfügung den Ausschluss eines Mitglieds zum Inhalt hat, sondern auch dann, wenn davon andere Mitgliedschaftsrechte betroffen sind.OGH 4 Ob 150/07y, 02.10.2007
- Die Rechtsbeziehungen zwischen einem Verein und seinen Mitgliedern sind privatrechtlicher Natur. In der Ausgestaltung von Mitgliedschaftsrechten ist der Verein innerhalb der zwingenden Grenzen öffentlichen und privaten Rechts autonom.OGH 4 Ob 134/05t, 15.09.2005
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- Die Überprüfung von Vereinswahlen ist zu den die Privatrechtssphäre berührenden Streitigkeiten zu rechnen.OGH 6 Ob 577/86, 22.05.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045147 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 8 Ob 128/19k, 27.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 94/18m, 18.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Jurisdiktionsnorm (JN) Art. 18 § 1
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 599 · Verfahren und Beweisaufnahme
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