StGB § 20
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Wird der Verfall einer Sache rechtskräftig ausgesprochen, verlieren der Eigentümer und alle, die daran ein dingliches Recht haben, diese Rechte.
Wurde Ihnen als Geschädigtem eine Entschädigung rechtskräftig zugesprochen, aber nicht bezahlt, und hat der Bund den Vermögenswert aus der Tat eingezogen, können Sie verlangen, aus diesem Betrag befriedigt zu werden. Darüber entscheiden aber nicht die Strafgerichte. Ihnen steht der Weg zum Zivilgericht gegen den Bund offen, auch ohne vorheriges Verfahren bei einer Behörde.
Dass dem Opfer im Strafverfahren ein Betrag zugesprochen wird, hindert das Gericht nicht daran, gleichzeitig den Gewinn aus der Tat für verfallen zu erklären. Der Verfall entfällt nur, soweit der Täter die zivilrechtlichen Ansprüche aus der Tat bereits erfüllt oder dafür Sicherheit geleistet hat.
Entscheidungen über die Abschöpfung der Bereicherung sind zwar mit Berufung anzufechten. Rechtsfragen, die dabei gelöst werden, prüft der Oberste Gerichtshof aber im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde.