Kann das Gericht Geld einziehen, obwohl ich als Opfer Ersatz bekomme?
günstig für Staat betrifft Opfer, Privatbeteiligte, Angeklagte
Dass dem Opfer im Strafverfahren ein Betrag zugesprochen wird, hindert das Gericht nicht daran, gleichzeitig den Gewinn aus der Tat für verfallen zu erklären. Der Verfall entfällt nur, soweit der Täter die zivilrechtlichen Ansprüche aus der Tat bereits erfüllt oder dafür Sicherheit geleistet hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2014)
Zuspruch an den Privatbeteiligten hindert die gleichzeitige Anordnung des Verfalls (anders als nach § 20a Abs 1 StGB in der Fassung vor BGBl I 2010/108 die Abschöpfung der Bereicherung) nicht. Der Ausschluss des Verfalls wird durch § 20a Abs 2 Z 2 StGB idgF auf Fälle beschränkt, in denen der Betroffene zivilrechtliche Ansprüche aus der Tat befriedigt oder für sie Sicherheit geleistet hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die rechtskräftige Bestätigung eines Zahlungsplans im Privatkonkursverfahren des Angeklagten schließt einen Ausspruch über einen Verfall noch nicht per se aus.OGH 11 Os 2/23p, 13.06.2023
- Auch aus dem Grund des § 20a Abs 2 Z 3 StGB hindert der bloße Zuspruch an den Privatbeteiligten die gleichzeitige Anordnung des Verfalls nicht.OGH 13 Os 1/22d, 22.06.2022
- Für das Unterbleiben des Verfalls gemäß § 20a StGB idgF reicht es nicht aus, wenn sich der Angeklagte in vollstreckbarer Form zur Befriedigung der zivilrechtlichen Ansprüche aus den Taten verpflichtet hat. Eine zivilrechtliche Verurteilung, ein Vergleich im Sinn des § 1 Z 5 EO oder ein vollstreckbarer Notariatsakt im Sinn des § 1 Z 17 EO schließen den Verfall nicht aus.OGH 12 Os 31/19d, 12.09.2019
- Zur Hintanhaltung (unerwünschter) mehrfacher Abnahme der durch die Tat erlangten Vermögenswerte oder von Ersatzwerten steht es dem Angeklagten frei, rechtzeitig freiwillig Entschädigungszahlungen an den Geschädigten zu leisten oder einen allenfalls noch vorhandenen Betrag (oder mündelsichere Wertpapiere) bei Gericht zu hinterlegen und so den Ausschluss der Anordnung des Verfalls nach § 20a Abs 2 Z 2 StGB zu bewirken. Zudem verpflichtet § 31a Abs 3 StGB das Gericht, die Entscheidung über den Verfall (auch) für den Fall nachträglicher Zahlungen an Geschädigte entsprechend zu ändern, während diese verlangen können, ihre rechtskräftig zuerkannte Entschädigung aus dem vom Bund vereinnahmten Vermögenswert zu befriedigen (§ 373b StPO).OGH 14 Os 110/14d, 16.12.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129916 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 22.
- OGH 1 Ob 101/23v, 05.03.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 20 · Verfall
- StGB § 20a · Unterbleiben des Verfalls
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 366
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