Verliere ich mein Eigentum, wenn es für verfallen erklärt wird?
günstig für Bund betrifft Eigentümer, Pfandgläubiger, Beschuldigte
Wird der Verfall einer Sache rechtskräftig ausgesprochen, verlieren der Eigentümer und alle, die daran ein dingliches Recht haben, diese Rechte.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Die Rechtskraft des Verfallserkenntnisses hat zur Folge, dass der Eigentümer und die an der Sache dinglich Berechtigten ihre Rechte an dieser verlieren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zu § 444 Abs 2 StPO und § 64 Abs 1 StPO.OGH 1 Ob 69/15a, 18.06.2015
- Der in einem Straferkenntnis ausgesprochene Verfall eines Gegenstands im Eigentum eines Dritten kann diesem gegenüber nur dann rechtskräftig werden, wenn das Straferkenntnis ihm gegenüber erlassen wurde.OGH 1 Ob 230/05p, 22.11.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099598 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 12 Os 85/24b, 19.11.2024
Im Gesetz
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