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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch · Fassung ab 01.02.2013

ABGB § 163

§ 163. Weder ein minderjähriges Kind noch die Eltern können in eine medizinische Maßnahme, die eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit des minderjährigen Kindes zum Ziel hat, einwilligen.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Steht die Vaterschaft durch Anerkenntnis oder durch eine Gerichtsentscheidung fest, bleibt sie bestehen, solange sie nicht auf dem dafür vorgesehenen Weg beseitigt wird. Ein anderes Verfahren darf die Abstammung daher nicht nebenbei selbst anders beurteilen. Dafür gibt es nur das eigene Abstammungsverfahren.

Ja, von der Mutter, wenn sie Sie durch bewusst falsche Angaben zur Anerkennung der Vaterschaft gebracht hat, etwa mit der Behauptung, sie habe in der maßgeblichen Zeit mit keinem anderen Mann verkehrt. Ersetzt werden der geleistete Unterhalt und die Kosten der erfolgreichen Verfahren.

Nein. Hat sie einen Mann als Vater bezeichnet, für den auch die gesetzliche Vermutung spricht, muss sie einen Verkehr mit anderen Männern nicht von sich aus offenlegen, solange der Mann diese Möglichkeit gar nicht in Betracht zieht und sie nicht danach fragt. Anders liegt es, wenn sie ihn wider besseres Wissen als Vater bezeichnet hat.

Hat das Gericht seine Pflicht zur Belehrung verletzt, ist das ein Mangel des Verfahrens. Sie müssen das als Verfahrensmangel geltend machen und nicht als falsche rechtliche Beurteilung.

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