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Muss die Mutter von sich aus andere mögliche Väter nennen?

günstig für Mutter betrifft Mütter, Scheinväter, Kinder
Nein. Hat sie einen Mann als Vater bezeichnet, für den auch die gesetzliche Vermutung spricht, muss sie einen Verkehr mit anderen Männern nicht von sich aus offenlegen, solange der Mann diese Möglichkeit gar nicht in Betracht zieht und sie nicht danach fragt. Anders liegt es, wenn sie ihn wider besseres Wissen als Vater bezeichnet hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 28.08.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Bezeichnete die Mutter einen Mann als Vater, für den die Vermutung des § 163 Abs 1 ABGB spricht, so besteht über einen Mehrverkehr keine Offenlegungspflicht, wenn ein solcher vom Scheinvater nicht in Betracht gezogen und die Mutter darüber nicht befragt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048514 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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