ABGB § 800
Bedingte und unbedingte Erbantrittserklärung
§ 800.
Die Erbantrittserklärung kann unbedingt oder bedingt, also unter dem Vorbehalt der Errichtung eines Inventars, abgegeben werden.
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Was die Gerichte dazu entschieden haben
Das im Verlassenschaftsverfahren erstellte Verzeichnis des Nachlasses wirkt nur für dieses Verfahren. Für Ihre Klage auf den Pflichtteil ist es nicht bindend; verlangen können Sie es, um eine Grundlage für die Berechnung Ihres Pflichtteils zu haben.