ABGB § 801
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Das im Verlassenschaftsverfahren erstellte Verzeichnis des Nachlasses wirkt nur für dieses Verfahren. Für Ihre Klage auf den Pflichtteil ist es nicht bindend; verlangen können Sie es, um eine Grundlage für die Berechnung Ihres Pflichtteils zu haben.
Erst nach der Einantwortung. Bis dahin richten sich die Forderungen der Gläubiger gegen die Verlassenschaft und nicht gegen Sie. Das gilt auch, wenn Sie unbedingt angetreten haben; mehrere unbedingte Erben haften nach der Einantwortung gemeinsam für das Ganze.
Ja, wenn Sie die Erbschaft unbedingt angetreten haben. Dann haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen für alle Nachlassverbindlichkeiten, auch wenn der Nachlass dafür nicht ausreicht. Dazu zählen auch Kosten, die erst im Zuge der Verlassenschaft entstehen, etwa aus einem verlorenen Prozess.