Zum Inhalt springen

Was gilt, wenn im Urteil kein Beginn der Unterlassung steht?

betrifft Kläger, Beklagter, Nachbarn, Unternehmer
Der Beginn kann im Urteil mit einem Datum, mit einer ab der Zustellung berechneten Frist oder mit einer Bedingung festgelegt sein. Fehlt eine solche Angabe, müssen Sie das Verhalten sofort unterlassen oder dulden, frühestens aber ab dem Zeitpunkt, in dem das Urteil vollstreckbar wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 15.11.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Der Zeitpunkt des Beginnes der Unterlassungs- bzw Duldungsverpflichtung kann im Exekutionstitel durch Angabe eines bestimmten Zeitpunktes (datumsgemäßig) durch Angabe eines - etwa nach der Zustellung des Titels - zu berechnenden Zeitpunktes oder durch Angabe einer aufschiebenden Bedingung festgelegt sein. Fehlt die Angabe des Beginnes der titelmäßigen Unterlassungs- bzw Duldungsverpflichtung, so hat der Verpflichtete diese ab sofort zu erfüllen, in keinem Fall aber vor Eintritt der formellen Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000308 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Exekution · Beginn einer Unterlassungspflicht
Verfahrensrecht · Keine Frist bei Unterlassung
Verfahrensrecht · Sofortige Wirkung der Unterlassungspflicht
Exekution · Bestimmtheit eines Unterlassungstitels
Verfahrensrecht · Bestimmtheit eines Unterlassungsbegehrens