Ist ein allgemein gehaltenes Verbot im Urteil vollstreckbar?
günstig für Verpflichteter betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger, Schuldner
Ein Urteil, das jemandem ganz allgemein etwas untersagt, reicht als Grundlage für die Zwangsvollstreckung nicht aus. Es muss genau festgelegt sein, welche Handlungen unterlassen werden müssen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 09.10.2024 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Eine generelle Verpflichtung zur Unterlassung bildet keinen ausreichend bestimmten Exekutionstitel. Es muss die Verpflichtung zur Unterlassung bestimmter Handlungen festgelegt sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: §364 Abs 2 ABGB. Pauschales Begehren, Zuleitung von Wasser auf Grundstücke des Klägers zu unterlassen.OGH 1 Ob 100/24y, 09.10.2024
- Hier: Das Begehren, die Beklagte sei schuldig, es in Hinkunft gegenüber den Klägern zu unterlassen, durch Erklärungen und Handlungen eine Verzögerung oder Vereitelung des geschlossenen Kaufvertrags vorzunehmen, ist zu weit.OGH 8 Ob 137/21m, 22.02.2022
- Hier: Zu weit formuliertes, auf das UrhG gestütztes Unterlassungsbegehren, wenn der Beklagten allgemein die Verwendung von Allgemeinen Lieferbedingungen, soweit es sich um Sprachwerke handle, untersagt werden soll, wenn nur zwei Passagen der Lieferbedingungen Werkcharakter haben.OGH 4 Ob 166/19v, 24.10.2019
- Einschränkung des Unterlassungsgebots auf die Mitwirkung an einem Wettbewerbsverstoß Dritter als Beteiligter.OGH 4 Ob 162/18d, 25.09.2018
- Die Bestimmtheit ist bei der Exekutionsbewilligung zu prüfen.OGH 3 Ob 136/07g, 26.09.2007
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Auch bei der Entscheidung über die weiteren Strafanträge ist allein maßgeblich, ob der Verpflichtete gegen den vollstreckbaren Exekutionstitel (nicht gegen die Exekutionsbewilligung) verstößt.OGH 3 Ob 88/01i, 24.04.2002
- Bei der Exekution zur Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen nach § 355 EO ist die Exekution nur aufgrund eines Exekutionstitels zu bewilligen, dem nebst der Person des Berechtigten und des Verpflichteten auch Gegenstand, Art, Umfang und Zeit der geschuldeten Unterlassung eindeutig und bestimmt zu entnehmen sind.OGH 3 Ob 88/01i, 24.04.2002
- Das Unterlassungsgebot hat sich ja immer am konkreten Wettbewerbsverstoß zu orientierten.OGH 4 Ob 384/87, 30.11.1987
- Nur ein Verhalten, welches klar und eindeutig gegen das im Exekutionstitel bzw in der Exekutionsbewilligung ausgesprochene Unterlassungsgebot verstößt, rechtfertigt die Verhängung einer Beugestrafe.OGH 3 Ob 80/77, 22.08.1977
- Das Begehren unter Unterlassung jeder Störung und jedweden Eingriffes in konkret behauptete Mietrechte des Klägers ist hinreichend bestimmt.OGH 6 Ob 7/60, 09.03.1960
- Einstweilige Verfügung durch das an den Antragsgegner gerichtete Verbot, Artikel zu veröffentlichen, die gegen die gefährdete Partei einen Tatbestand nach dem UWG bilden können.OGH 3 Ob 147/53, 04.03.1953
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000771 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 27.
- OGH 1 Ob 100/24y, 09.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 66/23a, 18.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 134/22z, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 138/20b, 22.12.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
- EO § 355 · Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen
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