Wie wehre ich mich gegen die behauptete Rechtsnachfolge?
betrifft Verpflichtete, Schuldner, Gläubiger
Wird gegen Sie vollstreckt, weil jemand behauptet, ein Recht oder eine Pflicht sei übergegangen, können Sie das nicht formlos bestreiten. Dafür gibt es nur einen Weg, nämlich eine eigene Klage gegen die Exekutionsbewilligung.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.05.2023 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Eine Bestreitung der Rechtsnachfolge kann nur durch Klage nach § 36 Abs 1 Z 1 EO erfolgen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000343 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 3 Ob 98/23t, 25.05.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 9 · Exekution gegen und zugunsten Dritter
- EO § 36 · Einwendungen gegen die Exekutionsbewilligung
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