Zum Inhalt springen

Wie wehre ich mich, wenn ich schon bezahlt habe?

günstig für Verpflichteter betrifft Verpflichtete, Gläubiger, Schuldner
Dass Sie die im Urteil festgelegte Verpflichtung bereits erfüllt haben, müssen Sie mit einer eigenen Klage gegen den Anspruch geltend machen. Im Verfahren über die Bewilligung der Exekution oder eines Strafantrags bleibt der Einwand unbeachtet, weil dort keine neuen Tatsachen mehr vorgebracht werden dürfen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 23.07.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Die Erfüllung einer titelmäßigen Verpflichtung ist mittels Oppositionsklage nach § 35 EO geltend zu machen. Im Stadium der Bewilligung des Exekutionsantrags oder Strafantrags ist die Behauptung des Verpflichteten, er habe erfüllt, schon wegen des Neuerungsverbots im Rechtsmittelverfahren unbeachtlich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122815 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Exekution · Einwendungen gegen die Exekution
Exekution · Laufende Exekution als Voraussetzung
Exekution · Verjährungseinwand gegen die Vollstreckung
Exekution · Gegenstand der Oppositionsklage
Exekution · Neue Umstände in der Oppositionsklage