Kann ich eine Gegenforderung erst gegen die Exekution einwenden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Frage, unter welchen Voraussetzungen im Oppositionsprozess Aufrechnung geltend gemacht werden kann, ist prozessual zu qualifizieren und daher nach der lex fori zu beurteilen.OGH 3 Ob 42/14v, 21.05.2014
- Werden im Zivilprozess Kosten ausgesprochen, so ist im Titelverfahren eine Aufrechnung nicht möglich. Auch früher fällig<br/>gewordene Gegenforderungen können daher zur Aufrechnung mittels Klage nach § 35 EO eingewendet werden.OGH 3 Ob 144/81, 09.12.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000786 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 3 Ob 12/26z, 23.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 28/24d, 22.05.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 35 · Einwendungen gegen den Anspruch
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 391
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Diese Klage bekämpft den Anspruch nur im Zusammenhang mit einer laufenden Zwangsvollstreckung; ohne eine solche ist sie nicht möglich. Hat die Vollstreckung den Gläubiger bereits befriedigt, kommt sie ebenfalls nicht mehr in Betracht. Blieb sie nur mangels pfändbarer Sachen erfolglos, ist sie weiterhin zulässig.
Nur gegen jenen Anspruch, für den die Zwangsvollstreckung bewilligt wurde, und nur solange eine solche Vollstreckung besteht. Wird nur wegen eines Teils des Urteilsbetrags vollstreckt, können Sie sich auch nur gegen diesen Teil wehren.