Was tun, wenn ich die verlangte Abrechnung nicht erstellen kann?
günstig für Verpflichteter betrifft Verpflichtete, betreibende Gläubiger, Unternehmer
Ist Ihnen die Rechnungslegung, zu der Sie verpflichtet wurden, unmöglich geworden, können Sie das gegen die Exekution einwenden. Wer behauptet, die geschuldete Rechnungslegung sei möglich, muss das beweisen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 21.06.2023 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1954)
Unmöglichkeit der Leistung hinsichtlich der Verpflichtung zur Rechnungslegung als Oppositionsgrund.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Beweislast für die behauptete Möglichkeit einer geschuldeten Rechnungslegung trifft den Kläger.OGH 3 Ob 110/23g, 21.06.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001177 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 3 Ob 110/23g, 21.06.2023, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 35 · Einwendungen gegen den Anspruch
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