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Kann ich mich wehren, wenn die Leistung unmöglich geworden ist?

günstig für Verpflichteter betrifft Verpflichtete, Gläubiger, Schuldner
Dass eine Leistung unmöglich geworden ist, kann den Anspruch zwar zum Erlöschen bringen. Gegen eine laufende Zwangsvollstreckung hilft das aber nur, wenn die Unmöglichkeit erst nach dem maßgeblichen Zeitpunkt eingetreten ist; das müssen Sie behaupten und nötigenfalls beweisen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 23.07.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Die Unmöglichkeit der (Gegen-)Leistung kann zwar nach Lehre und Rechtsprechung eine den Anspruch aufhebende Tatsache sein. Einen Oppositionsgrund bildet sie aber nur dann, wenn die Unmöglichkeit der Leistung nach dem im § 35 Abs 1 EO bezeichneten Zeitpunkt eingetreten ist. Dies hat der Oppositionskläger zu behaupten und allenfalls zu beweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001233 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 14.

Im Gesetz

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