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Wer entscheidet, ob der Titel gegen mich wirklich vollstreckbar ist?

günstig für Verpflichteter betrifft Schuldner, Gläubiger, Verpflichteter, Betreibender
Ob eine Entscheidung zu Recht für vollstreckbar erklärt wurde, prüft nur jenes Gericht, bei dem der Titel entstanden ist. Dafür gelten die Regeln jenes Verfahrens, in dem der Titel geschaffen wurde. Die Entscheidung betrifft die Wirksamkeit des Titels selbst.

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Ständige Rechtsprechung seit 1935, zuletzt bestätigt am 09.04.2024 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1935)

Das Verfahren über die Beschwerde nach § 7 Abs 3 EO ist ein selbständiges, nur dem Titelgerichte zustehendes Verfahren, wofür die Grundsätze des Verfahrens gelten, in dem der betreffende Exekutionstitel entstanden ist; die Entscheidung betrifft die Wirksamkeit des Titels.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001596 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 32.

Im Gesetz

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