Was gilt, wenn für die Gegenforderung schon ein Titel vorliegt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1935, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1935)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In diesem Fall kann eine Entscheidung der Vorinstanzen aus Anlass einer Revision berichtigt werden.OGH 2 Ob 169/20x, 14.10.2020
- Hier: Im Finanzverfahren rechtskräftig entschiedene Abgabenforderung (vollstreckbare Rückstandsausweise).OGH 1 Ob 146/16a, 23.11.2016
- In solchen Fällen hat das ordentliche Gericht nicht mehr über den Bestand der Gegenforderung, sondern nur über die Aufrechenbarkeit und die dadurch bedingte Tilgung der Klageforderung zu entscheiden. („Die Klageforderung ist infolge der von der Beklagten erklärten Aufrechnung im Umfang von … erloschen.“).OGH 1 Ob 146/16a, 23.11.2016
- Hier: Auch eine bereits rechtskräftig festgestellte Forderung kann als Gegenforderung eingewendet werden. Die Entscheidung darüber hat sich aber auf die dadurch bedingte Tilgung der Klagsforderung zu beschränken.OGH 7 Ob 555/87, 15.05.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041017 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 5 Ob 125/24d, 03.06.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Haben Sie für dieselbe Forderung bereits einen Vergleich oder eine andere vollstreckbare Urkunde, wird Ihre Klage nicht schon deshalb abgewiesen. Die Gegenseite muss den fehlenden Bedarf an Rechtsschutz aber bereits in der ersten Instanz einwenden. Von sich aus muss das Gericht darauf nicht achten.
Mit der Aufrechnungseinrede machen Sie eine eigene Forderung geltend, über die erst im Urteil abgerechnet werden soll. Von einer aufrechenbaren Forderung kann aber keine Rede sein, wenn Sie nicht einmal angeben, um welchen Betrag es geht.