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Was gilt, wenn für die Gegenforderung schon ein Titel vorliegt?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger, Schuldner
Liegt für die Gegenforderung bereits ein vollstreckbarer Titel vor, muss das Gericht über deren Bestand nicht mehr eigens entscheiden. Es spricht dann nur noch die Aufrechnung aus.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1935, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1935)

Wenn über die Gegenforderung bereits ein Exekutionstitel vorliegt, ist nur die Aufrechnung auszusprechen (§ 391 Abs 3 ZPO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041017 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Zweiter Titel für dieselbe Forderung

Haben Sie für dieselbe Forderung bereits einen Vergleich oder eine andere vollstreckbare Urkunde, wird Ihre Klage nicht schon deshalb abgewiesen. Die Gegenseite muss den fehlenden Bedarf an Rechtsschutz aber bereits in der ersten Instanz einwenden. Von sich aus muss das Gericht darauf nicht achten.

günstig für Kläger Aufrechnungseinrede ohne Betragsangabe

Mit der Aufrechnungseinrede machen Sie eine eigene Forderung geltend, über die erst im Urteil abgerechnet werden soll. Von einer aufrechenbaren Forderung kann aber keine Rede sein, wenn Sie nicht einmal angeben, um welchen Betrag es geht.

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