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Gelten wir im Verfahren zwingend als eine Einheit?

betrifft Miteigentümer, Erben, Antragsteller, Beteiligte
Wenn eine Entscheidung nur einheitlich für alle Beteiligten ergehen kann, werden diese wie eine einzige Partei behandelt. Diese Regel gilt sinngemäß auch im Verfahren außer Streitsachen, etwa im Grundbuchsverfahren oder bei einer Erbteilung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 20.07.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Die Vorschriften und Rechtswirkungen über die einheitliche Streitpartei sind analog auch im außerstreitigen Verfahren anzuwenden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005815 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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