Gelten wir im Verfahren zwingend als eine Einheit?
betrifft Miteigentümer, Erben, Antragsteller, Beteiligte
Wenn eine Entscheidung nur einheitlich für alle Beteiligten ergehen kann, werden diese wie eine einzige Partei behandelt. Diese Regel gilt sinngemäß auch im Verfahren außer Streitsachen, etwa im Grundbuchsverfahren oder bei einer Erbteilung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 20.07.2017 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Die Vorschriften und Rechtswirkungen über die einheitliche Streitpartei sind analog auch im außerstreitigen Verfahren anzuwenden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Erbteilung nach dem Tir HöfeG.OGH 2 Ob 52/17m, 22.03.2018
- Hier: Grundbuchsverfahren.OGH 5 Ob 104/17f, 20.07.2017
- Hier: Verfahren nach § 5 KartG.OGH 16 Ok 3/11, 14.07.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005815 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 104/17f, 20.07.2017, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Einheitliche Entscheidung für mehrere
Verfahrensrecht · Wann kein gemeinsames Auftreten nötig ist
Verfahrensrecht · Mehrere Beteiligte im Außerstreitverfahren
Verfahrensrecht · Verfahren bei der Grundbuchsanlegung
Verfahrensrecht · Gemeinsames Auftreten mehrerer Kläger