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Wann bilden mehrere Beteiligte im Prozess eine Einheit?

betrifft Kläger, Beklagte, Miteigentümer, Mitmieter
Mehrere Beteiligte bilden dann eine Einheit im Verfahren, wenn sich aus einem einheitlichen Sachverhalt ein für alle gemeinsames Begehren ergibt. Das ist etwa der Fall, wenn der Streitgegenstand völlig derselbe ist, wenn die Kläger nur gemeinsam über den Anspruch verfügen können oder wenn über das gemeinsame Rechtsverhältnis nur für alle zugleich entschieden werden kann.

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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Eine einheitliche Streitgenossenschaft liegt dann vor, wenn für sämtliche Streitgenossen aus der Einheitlichkeit des rechtserzeugenden Sachverhaltes ein allen Streitgenossen gemeinsame Begehren abgeleitet wird, wie bei vollständiger Identität des Streitgegenstandes oder wenn die Kläger nur gemeinschaftlich über den streitigen Anspruch verfügen können oder wenn das allen Streitgenossen gemeinschaftliche Rechtsverhältnis seiner Natur nach nur gegen alle oder für alle festgestellt werden kann (Fasching II, 193 f).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035409 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 32.

Im Gesetz

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