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Was gilt, wenn im Verfahren der Insolvenzverwalter fehlte?

betrifft Ehegatten, Insolvenzverwalter, Schuldner
Wird im Aufteilungsverfahren der Insolvenzverwalter nicht beigezogen, obwohl er anstelle des Schuldners auftreten müsste, ist das Verfahren nichtig. Dieser Mangel kann aber nachträglich geheilt werden. Erhebt der Insolvenzverwalter ein Rechtsmittel, ohne den Mangel zu rügen, gilt das als Genehmigung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Wird im Aufteilungsverfahren der Masseverwalter anstelle des prozeßunfähigen Gemeinschuldners nicht beigezogen, begründet dies eine durch nachträgliche Genehmigung der Prozeßführung heilbare Nichtigkeit. Eine solche Genehmigung liegt bei Erhebung eines Rechtsmittels durch den Masseverwalter vor, wenn der Mangel der Vertretung nicht geltend gemacht wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008544 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

AußStrG §229; EheG §81; KO §1

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