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Was passiert mit dem Prozess, wenn der Kläger nichts anmeldet?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Insolvenzverwalter, Gläubiger
Wird über das Vermögen des Beklagten ein Insolvenzverfahren eröffnet und meldet der Kläger die eingeklagte Forderung dort nicht an, ist das Verfahren damit nicht erledigt. Der Insolvenzverwalter kann es fortsetzen, um den Anspruch auf Ersatz der Prozesskosten für den Schuldner durchzusetzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.07.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Meldet der Kläger die eingeklagte Konkursforderung nicht an, kann der Masseverwalter (als beklagte Partei) das Verfahren wegen des Kostenersatzanspruches des beklagten Gemeinschuldners fortsetzen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108007 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

KO §7 Abs3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Parteibezeichnung nach Insolvenzeröffnung

Nimmt der Insolvenzverwalter das durch die Insolvenzeröffnung unterbrochene Verfahren auf, wird die Bezeichnung der beklagten Partei richtiggestellt. Sie lautet dann auf den Verwalter in dem über das Vermögen des Schuldners eröffneten Verfahren.

günstig für Kläger Klage gegen einen insolventen Schuldner

Haben Sie eine Klage irrtümlich gegen den Schuldner selbst eingebracht, obwohl über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren läuft, muss die Klage nicht zurückgezogen werden. Die Bezeichnung der beklagten Partei kann auf den Verwalter richtiggestellt werden. Das ist auf Antrag und auch von Amts wegen möglich.

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