Ist mein Prozess ungültig, wenn ich ihn trotz Insolvenz führe?
betrifft Schuldner, Insolvenzverwalter, Gläubiger, Prozessparteien
Führt der Schuldner einen Prozess über einen Anspruch, der zur Insolvenzmasse gehört, selbst, ist das Verfahren nichtig. Das gilt gleichermaßen, ob er selbst klagt oder geklagt wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Das über einen vom Gemeinschuldner selbständig erhobenen, jedoch zur Konkursmasse gehörigen Anspruch abgeführte Verfahren ist nichtig (EvBl 1955/296 = JBl 1955,479). Dies gilt gleichermaßen für Passivprozesse und Aktivprozesse (SZ 11/19).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Unfähigkeit des Schuldners, über die Insolvenzmasse zu disponieren, und der daraus folgende Mangel der Verfahrensführungsbefugnis entspricht in seinen Rechtsfolgen jenen der Verfahrensunfähigkeit.OGH 1 Ob 157/23d, 08.04.2024
- Damit tritt die Rechtsfolge des § 6 Abs 1 KO ein, sodass nach Konkurseröffnung diese Ansprüche gegen den Gemeinschuldner weder anhängig gemacht noch fortgesetzt werden können.OGH 6 Ob 277/03h, 27.05.2004
- Die Berichtigung der Parteibezeichnung einer entgegen § 6 Abs 1 KO nach Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner eingebrachten Klage auf den Masseverwalter im Konkurs des Gemeinschuldners ist zulässig, wenn ein nicht der Anmeldung unterliegendes Recht Klagsgegenstand ist.OGH 1 Ob 106/02y, 11.06.2002
- Der Masseverwalter hat für Prozesse, die einen Passivbestandteil der Masse betreffen (hier: Gemeinschuldner begehrt die Feststellung, dass die Konkursforderung eines Gläubigers erloschen und getilgt sei) ein Prozessführungsmonopol.OGH 8 Ob 105/01a, 11.10.2001
- Solange die rechtliche Eigenschaft der Forderung als Konkursforderung oder Masseforderung oder aber als solche iSd § 6 Abs 3 KO zweifelhaft ist, muss die Prozessführungsbefugnis des Masseverwalters bejaht werden; das mit dem Masseverwalter abgeführte Verfahren ist nur dann nichtig, wenn abgeklärt ist, dass die geltend gemachte Forderung nicht aus der Masse zu befriedigen ist beziehungsweise diese nicht berührt.OGH 1 Ob 159/01s, 07.08.2001
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Liegt einem fälschlich als Gemeinschuldnerprozess im Sinne des § 6 Abs 3 KO angesehenem Rechtsstreit in Wahrheit ein Anspruch zugrunde, der sich auf die Konkursmasse auswirkt, dann tritt der Konkursmasse gegenüber die Rechtskraftwirkung der darin ergangenen Entscheidung nicht ein.OGH 9 Ob 4/99z, 09.07.1999
- Hier: Aufteilungsverfahren nach § 81 EheG.OGH 2 Ob 640/84, 07.05.1985
- Die Beschränkung der Prozessfähigkeit kann jedoch durch Genehmigung der Prozessführung durch den Masseverwalter geheilt werden.OGH 8 Ob 214/82, 30.09.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041970 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 20.
- OGH 1 Ob 157/23d, 08.04.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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