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Ist mein Prozess ungültig, wenn ich ihn trotz Insolvenz führe?

betrifft Schuldner, Insolvenzverwalter, Gläubiger, Prozessparteien
Führt der Schuldner einen Prozess über einen Anspruch, der zur Insolvenzmasse gehört, selbst, ist das Verfahren nichtig. Das gilt gleichermaßen, ob er selbst klagt oder geklagt wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Das über einen vom Gemeinschuldner selbständig erhobenen, jedoch zur Konkursmasse gehörigen Anspruch abgeführte Verfahren ist nichtig (EvBl 1955/296 = JBl 1955,479). Dies gilt gleichermaßen für Passivprozesse und Aktivprozesse (SZ 11/19).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041970 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Im Gesetz

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