Was gilt, wenn nach Insolvenzeröffnung gegen mich verhandelt wurde?
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Außerstreitverfahren - Aufteilung nach §§ 81 ff EheG.OGH 1 Ob 157/23d, 08.04.2024
- Hier: Zur Anordnung der Nachlassverwaltung und nachfolgender Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens nach deutschem Recht.OGH 10 Ob 42/20d, 22.06.2021
- Es ist in diesem Fall jedoch vor der Nichtigerklärung analog zu § 6 Abs 2 ZPO ein Sanierungsversuch zu unternehmen, weil dadurch unter Umständen Prozessaufwand für die Masse aufrecht erhalten bleiben kann. Die Sanierung mittels Genehmigung der Prozessführung durch den Masseverwalter heilt den Mangel der Prozessfähigkeit und die daraus resultierende Nichtigkeit des Verfahrens, wobei sie bis zum Ausspruch der Nichtigkeit der betroffenen Prozesshandlung, also auch noch im Rechtsmittelverfahren, von Amts wegen zu veranlassen ist.OGH 10 Ob 80/05w, 24.01.2006
- Gegen eine nach diesem Zeitpunkt gefällte Entscheidung, die nicht einen Gemeinschuldnerprozeß im Sinne des § 6 Abs 3 KO zum Gegenstand hat, ist dem Masseverwalter die Rechtsmittellegitimation und ein entsprechendes, eine Verknüpfung mit der Masse behauptendes Vorbringen, das infolge der von Amts wegen zu prüfenden Umstände und der Nichtigkeitssanktion auch nicht dem Neuerungsverbot unterliegt, zuzubilligen.OGH 9 Ob 4/99z, 09.07.1999
- Und verwirklicht den Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 5 ZPO.OGH 8 ObA 247/97z, 11.12.1997
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- Das Gericht höherer Instanz hat die Nichtigkeit auch dann auszusprechen, wenn infolge des nicht beseitigten Mangels ein zulässiges Rechtsmittel nicht vorliegt (SZ 42/190).OGH 3 Ob 150/81, 28.04.1982
- Hier: Ausspruch der Nichtigkeit auf Grund Revision nach § 503 Z 1 ZPO.OGH 1 Ob 322/71, 25.11.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035434 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 30.
- OGH 1 Ob 157/23d, 08.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 133/22g, 16.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 61/17m, 24.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wird ein Verfahren wegen einer Insolvenz unterbrochen, gilt der sonst geltende Ausschluss von Rechtsmitteln gegen Unterbrechungsentscheidungen nicht. Auch ein Beschluss über die Fortsetzung des Verfahrens kann in diesem Fall bekämpft werden.
Der Prozess läuft ohne Unterbrechung weiter, aber an die Stelle des Insolvenzverwalters tritt wieder der frühere Schuldner. Ihr Begehren wird dann von der bloßen Feststellung auf Zahlung umgestellt, nötigenfalls von Amts wegen. Auf die Aufhebung ist in jeder Lage des Verfahrens Bedacht zu nehmen.