Zum Inhalt springen

Wer stellt den Aufteilungsantrag, wenn ein Ehegatte insolvent ist?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Insolvenzschuldner, Insolvenzverwalter, Gläubiger
Ist der Anspruch auf Aufteilung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, gehört er nicht zur Masse: Den Antrag stellen Sie selbst, nicht der Insolvenzverwalter. Seit 2024 gilt jedoch, dass der Anspruch mit der Antragstellung bei Gericht pfändbar wird und Ihnen ab diesem Zeitpunkt die weitere Verfahrensführung entzogen ist; fortführen kann das Verfahren dann nur der Insolvenzverwalter. Der Rechtssatz gibt insoweit die ältere Ansicht wieder.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher. Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden: OGH 1 Ob 157/23d, 08.04.2024 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Der Masseverwalter ist nicht befugt, einen Aufteilungsanspruch des Gemeinschuldners geltend zu machen, wenn der Aufteilungsanspruch erst nach Konkurseröffnung entstanden ist. In diesem Fall kann nur der Gemeinschuldner selbst - abgesehen von seinen Rechtsnachfolgern unter den Voraussetzungen des § 96 EheG - einen Aufteilungsantrag stellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114060 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

AußStrG §235; EheG §81 ff; KO §1 Abs2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Insolvenz · Aufteilungsanspruch des insolventen Ehegatten
Familienrecht · Vermögensaufteilung bei Insolvenz eines Ehegatten
Insolvenz · Insolvenz im Aufteilungsverfahren
Insolvenz · Aufteilungsanspruch in der Insolvenz
Insolvenz · Aufteilungsverfahren und Insolvenz