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Zählt meine frühere Dienstzeit für das Jubiläumsgeld mit?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber, Betriebsrat
Das Jubiläumsgeld hängt davon ab, wie lange Sie schon im Betrieb sind. Wird die nötige Dauer durch eine neue Regel verkürzt, gilt im Zweifel die neue Regel. Zeiten, die Sie schon vorher im Betrieb waren, zählen dabei mit, selbst wenn die Frist dadurch bereits erfüllt ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Der Anspruch auf Zahlung eines Jubiläumsgeldes ist an eine bestimmte Dauer der Zugehörigkeit zu einem Betrieb geknüpft. Am 1.9.1974 wurde diese Dauer von bisher 15 Jahren auf 10 Jahre herabgesetzt. In einem solchen Fall tritt im Zweifel, wenn eine davon abweichende Norm nicht erlassen wurde, die Rechtsfolge auch dann nach den Bestimmungen der neuen Norm ein, wenn ein Teil der (anspruchsbegründenden) Zeit (Frist) schon vor dem Inkrafttreten der neuen Norm gelaufen ist; dies selbst dann, wenn die neue Norm die betreffende Frist so kurz bemisst, dass sie durch die unter der Herrschaft der alten Norm abgelaufene Zeit bereits erschöpft erscheint.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008746 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Sonderzahlungen und Überstundenentgelt

Nein. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Jubiläumsgelder hängen nicht mit einer bestimmten Arbeitsleistung zusammen und werden in größeren zeitlichen Abständen gewährt. Sie fließen daher nicht in die Berechnungsgrundlage für das Überstundenentgelt ein.

günstig für Arbeitgeber Vordienstzeiten und Kündigungsfrist

Grundsätzlich nicht. Für die Dauer der Kündigungsfrist zählen nur die Zeiten, die Sie als Angestellter bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt haben. Etwas anderes gilt, wenn Ihnen Vordienstzeiten vertraglich angerechnet wurden; eine solche Anrechnung wirkt im Allgemeinen auch auf die Kündigungsfrist.

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