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Zählen frühere Zeiten für mein Gehalt im Orchester mit?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Musiker, Orchester
Ja. Zeiten, die der Kollektivvertrag als Vordienstzeiten nennt, sind für die Berechnung Ihrer Entgeltansprüche zu berücksichtigen, sobald diese Ansprüche den Zeitraum ab dem Inkrafttreten dieser Regel betreffen. Das gilt auch dann, wenn die anzurechnenden Zeiten schon vor dem Inkrafttreten zurückgelegt wurden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 18.03.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Für die Berechnung von Entgeltansprüchen nach diesem Kollektivvertrag sind Zeiten iSd § 8 Abs 7 OrchKollV als Vordienstzeit zu behandeln, sofern diese Entgeltansprüche den Zeitraum ab dem Inkrafttreten dieser Bestimmung betreffen, und zwar auch dann, wenn solche zu berücksichtigenden Zeiten vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung in Anspruch genommen wurden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130742 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

OrchKollV §8 Abs7

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Vordienstzeiten von Vertragslehrpersonen

Bei einer Verwendung als Vertragslehrperson richtet sich die Anrechnung von Vordienstzeiten für das Besoldungsdienstalter nach der dafür vorgesehenen besonderen Bestimmung. Eine unbegrenzte zusätzliche Anrechnung von Lehrtätigkeiten, die nicht an einer öffentlichen Schule oder an einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht ausgeübt wurden, ist als gleichwertige Tätigkeit nicht vorgesehen.

günstig für Arbeitgeber Vordienstzeiten im Universitätskollektivvertrag

Werden berufseinschlägige Vordienstzeiten nach den Regeln des Kollektivvertrags für Universitätsbedienstete bei der Vorrückung nicht berücksichtigt, so verstößt das nicht gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union.

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