Zählt mein Weihnachtsgeld bei der Überstundenberechnung mit?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 30.08.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Berechnung des Zuschlags nach § 19e Abs 2 AZG.OGH 8 ObS 13/08g, 14.10.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051848 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 136/16t, 30.08.2016, Fall aus Vorarlberg
Genannte Normen
AZG §10 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Regelmäßig geleistete Überstunden sind beim Urlaubsentgelt und bei der Urlaubsentschädigung zu berücksichtigen. Herangezogen werden dafür in der Regel die letzten dreizehn Wochen. Nur wenn dieser Zeitraum wegen Krankheit, Urlaub oder saisonaler Unterschiede nicht aussagekräftig ist, wird ein längerer Zeitraum verwendet.
Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind eine Form von Entgelt. Sie gelten wie der laufende Lohn die Tag für Tag geleistete Arbeit ab.