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Gehören Maschinen und Geräte automatisch zum übergebenen Hof?

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Nein. Ob eine Sache Zubehör ist, hängt davon ab, ob der Eigentümer sie dafür bestimmt hat. Hebt er diese Bestimmung auf, endet die Zubehöreigenschaft. Das geschieht etwa dann, wenn der Übergeber einer Liegenschaft nur bestimmte Maschinen, Geräte und bestimmtes Vieh übergibt und sich die übrigen beweglichen Sachen vorbehält.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Entscheidend für die Zubehörseigenschaft ist die Widmung durch den Eigentümer; die Aufhebung dieser Widmung beendet auch die Zubehörseigenschaft, zB dadurch, daß der Übergeber einer Liegenschaft nur ganz bestimmte Maschinen und Geräte und bestimmtes Vieh übergibt, die übrigen Fahrnisse sich jedoch vorbehält.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009881 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Verkauf von Zubehör ohne Wegnahme

Ja. Die Zubehöreigenschaft endet nicht nur durch eine geänderte Bestimmung, sondern auch dadurch, dass die Sache verkauft wird, selbst wenn sie weiter auf der Liegenschaft verwendet wird. Dafür müssen Sie die Sache weder abbauen noch wegbringen; nötig sind nur ein Veräußerungsgeschäft und die für den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen vorgeschriebene Form. Aus demselben Grund kann Zubehör auch verpfändet werden.

günstig für Käufer Zubehör eines Betriebs und Verkaufsbefugnis

Eine Sache gehört schon dann als Zubehör zu einer Hauptsache, wenn sie zu deren dauerndem Gebrauch bestimmt ist. Sie muss für den Betrieb nicht notwendig oder gar unentbehrlich sein. Wer mit der Fortführung eines Betriebs betraut ist, darf solches Zubehör auch verkaufen.

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