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Kann ich Zubehör verkaufen, das auf dem Grundstück bleibt?

günstig für Käufer betrifft Verkäufer, Käufer, Gläubiger, Eigentümer
Ja. Die Zubehöreigenschaft endet nicht nur durch eine geänderte Bestimmung, sondern auch dadurch, dass die Sache verkauft wird, selbst wenn sie weiter auf der Liegenschaft verwendet wird. Dafür müssen Sie die Sache weder abbauen noch wegbringen; nötig sind nur ein Veräußerungsgeschäft und die für den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen vorgeschriebene Form. Aus demselben Grund kann Zubehör auch verpfändet werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Die Aufhebung der Zubehörqualität einer Sache muß nicht unbedingt in der Form einer Widmungsänderung erfolgen, sondern kann auch durch Veräußerung der Sache, unbeschadet deren Weiterverwendung auf der Liegenschaft, geschehen; eine Veräußerung der Zubehörsache setzt nicht eine Aufhebung der körperlichen Verbindung oder örtlichen Beziehung zur Hauptsache voraus ( entgegen SZ 20/163 ), sondern verlangt nur das Vorliegen eines Veräußerungsgeschäftes und die Einhaltung der zum Eigentumserwerb an Fahrnissen erforderlichen Form.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009886 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Widmung und Ende der Zubehöreigenschaft

Nein. Ob eine Sache Zubehör ist, hängt davon ab, ob der Eigentümer sie dafür bestimmt hat. Hebt er diese Bestimmung auf, endet die Zubehöreigenschaft. Das geschieht etwa dann, wenn der Übergeber einer Liegenschaft nur bestimmte Maschinen, Geräte und bestimmtes Vieh übergibt und sich die übrigen beweglichen Sachen vorbehält.

günstig für Verkäufer Weiterbenützung und Verzicht auf Anfechtung

Möglicherweise. Wer die Aufhebung eines Kaufvertrags anstrebt, darf die gekaufte Sache im Allgemeinen nicht in Kenntnis des Aufhebungsgrundes weiter benützen; darin kann ein schlüssiger Verzicht liegen. Die Gerichte sind dabei aber besonders vorsichtig, und die bloße Weiternutzung nach erklärter Wandlung bedeutet noch keinen Verzicht.

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