Kann ich die Baufirma des Nachbarn nachbarrechtlich belangen?
günstig für Bauunternehmer betrifft Nachbarn, Bauherren, Bauunternehmer, Grundeigentümer
Nein. Ein Bauunternehmer, der aufgrund eines Werkvertrags Bauarbeiten auf dem Nachbargrund durchführt, haftet Ihnen nicht nach den nachbarrechtlichen Regeln. Ansprüche daraus richten sich gegen den Grundeigentümer oder Bauherrn.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1988)
Ein Bauunternehmer, der auf Grund eines Werkvertrages Bauarbeiten auf dem Nachbargrund durchführt, haftet nicht nachbarrechtlich.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010598 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 8 Ob 8/20i, 29.06.2020, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
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