Haftet ein Betrieb für Schäden durch Feuer am Nachbargrund?
günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Betriebsinhaber, Unternehmer, Hauseigentümer
Ja. Brennt ein Betrieb ab, weil ein Arbeiter bei einer für diesen Betrieb typischen Verrichtung fahrlässig war, haftet der Betriebsinhaber für die Schäden auf den Nachbargrundstücken. Dasselbe gilt für Rauch, der aus einer betriebsimmanenten Gefahr entsteht, etwa der Selbstentzündung von Abfall in einer genehmigten Sammelanlage.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 24.06.2020 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1964)
Haftung des Fabriksbesitzers für Schäden an Nachbargrundstücken infolge Abbrennens der Fabrik durch Fahrlässigkeit eines Arbeiters bei für diesen Betrieb typischen Verrichtungen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rauchimmissionen, die aus der betriebsimmanenten Gefahr einer Selbstentzündung von Abfall in einer genehmigten Sammelanlage resultierten.OGH 4 Ob 233/18w, 29.01.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011933 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 7 Ob 129/19z, 24.06.2020, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 233/18w, 29.01.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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