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Haftet der Bauherr auch ohne Schuld für Setzungsschäden?

günstig für Nachbar betrifft Grundstückseigentümer, Hauseigentümer, Bauherren, Bauunternehmer
Ja. Senkt sich Ihr Grund, weil auf dem Nachbargrund ein Gebäude errichtet wird, haftet der Bauführer für den Schaden, ohne dass ihm ein Verschulden nachzuweisen wäre. Ob die Gefährdung durch die Bauführung erkennbar war, spielt keine Rolle.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1929, zuletzt bestätigt am 06.07.2016 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1929)

Für den Schaden, den die Aufführung eines Gebäudes durch Senkung an dem Nachbargrund herbeiführt, hat gemäß § 364 a ABGB der Bauführer ohne Rücksicht auf ein Verschulden zu haften. Berechnung des Schadens, wenn das beschädigte alte Haus neu aufgebaut werden muss.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010705 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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