Haftet der Bauherr auch ohne Schuld für Setzungsschäden?
günstig für Nachbar betrifft Grundstückseigentümer, Hauseigentümer, Bauherren, Bauunternehmer
Ja. Senkt sich Ihr Grund, weil auf dem Nachbargrund ein Gebäude errichtet wird, haftet der Bauführer für den Schaden, ohne dass ihm ein Verschulden nachzuweisen wäre. Ob die Gefährdung durch die Bauführung erkennbar war, spielt keine Rolle.
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Ständige Rechtsprechung seit 1929, zuletzt bestätigt am 06.07.2016 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1929)
Für den Schaden, den die Aufführung eines Gebäudes durch Senkung an dem Nachbargrund herbeiführt, hat gemäß § 364 a ABGB der Bauführer ohne Rücksicht auf ein Verschulden zu haften. Berechnung des Schadens, wenn das beschädigte alte Haus neu aufgebaut werden muss.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Erkennbarkeit einer Gefährdung durch die<br/>Bauführung kommt keine Bedeutung zu.OGH 6 Ob 795/83, 03.05.1984
- ( Hier Grundstücksvertiefung ).Unter kritischer Bedachtnahme<br/>auf die abweichenden Meinungen von Steiniger JBl 1965, 418 ff, Rummel<br/>JBl 1967, 120 ff, Herz ÖJZ 1967, 6 ff und Ostheim JBl 1973, 576 ff.<br/>OGH 1 Ob 72/75, 21.05.1975
- Hier unsachgemäße Erweiterung der Baugrube: bewirkt<br/>Einsturz der Feuermauer des Nachbarhauses.OGH 5 Ob 229/72, 05.12.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010705 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 7 Ob 113/16t, 06.07.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 364b
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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