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Wer haftet, wenn die Grabung des Nachbarn meinen Boden gefährdet?

günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Bauherren, Baufirmen
Wer sein Grundstück vertieft, muss dafür sorgen, dass Ihr Boden oder Gebäude die nötige Stütze behält, und diese wiederherstellen, wenn sie nicht mehr ausreicht. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft. In erster Linie ist der frühere Zustand wiederherzustellen. Ist das untunlich, bleibt Ihnen der Ersatz der Wertminderung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Der Besitzer eines Grundstückes, der es vertieft, hat gemäß § 364b ABGB, nicht nur für genügende Befestigung des Bodens des Nachbargrundstückes zu sorgen, sondern auch für die Wiederherstellung der erforderlichen Stütze, wenn diese aus irgendeinem Grund nicht mehr die genügende Befestigung aufweist. Diese Verpflichtung zur Herstellung der erforderlichen Stütze oder genügenden Befestigung ist eine nachbarrechtliche Ausgleichsverpflichtung, ohne daß ein Verschulden erforderlich wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011948 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 10.

Im Gesetz

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