Bekomme ich Ersatz, wenn mein Haus ohnehin baufällig war?
günstig für Bauherr betrifft Nachbarn, Hauseigentümer, Bauherren, Baufirmen
Nein. Sind die Schäden an Ihrem Gebäude auch auf eigene Baumängel zurückzuführen, die schon für sich allein wegen Gefährdung von Personen oder Sachen ein Einschreiten der Baubehörde erfordern würden, ist die Haftung des Nachbarn ausgeschlossen. Das gilt unabhängig davon, dass zusätzlich vom Nachbargrund eingewirkt wurde.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 25.07.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Eine Haftung nach §§ 364b iVm 364a ABGB ist ausgeschlossen, wenn die Schäden am Gebäude auch auf Baugebrechen zurückzuführen sind, die schon als solche, also unabhängig von der Einwirkung vom Nachbargrund, wegen der Gefährdung von Personen oder Sachen zu einem Einschreiten der Baubehörde führen müssten.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132781 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 1/19i, 25.07.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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