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Lebt mein Recht wieder auf, wenn neu gebaut wird?

günstig für Berechtigter betrifft Wohnungsberechtigte, Fruchtnießer, Grundeigentümer, Bauherren
Ja. Das Gebäude muss nicht genau so wiederhergestellt werden wie vorher; es genügt, dass Ihr Recht wieder ausgeübt werden kann. Unter Umständen können Sie sogar verlangen, dass im Neubau entsprechende Räume eingerichtet werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 29.08.2022 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Das Wiederaufleben der Servitut setzt nicht die Wiederherstellung der Sache in völlig unveränderter Gewalt voraus; es genügt eine Erneuerung, welche die Ausübung der Dienstbarkeit wieder möglich erscheinen läßt. Auf eine solche Erneuerung hat der Servitutsberechtigte uU sogar Anspruch ( Begehren auf Einrichtung entsprechender Räume im Neubau ).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012164 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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