Lebt mein Recht wieder auf, wenn neu gebaut wird?
günstig für Berechtigter betrifft Wohnungsberechtigte, Fruchtnießer, Grundeigentümer, Bauherren
Ja. Das Gebäude muss nicht genau so wiederhergestellt werden wie vorher; es genügt, dass Ihr Recht wieder ausgeübt werden kann. Unter Umständen können Sie sogar verlangen, dass im Neubau entsprechende Räume eingerichtet werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 29.08.2022 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Das Wiederaufleben der Servitut setzt nicht die Wiederherstellung der Sache in völlig unveränderter Gewalt voraus; es genügt eine Erneuerung, welche die Ausübung der Dienstbarkeit wieder möglich erscheinen läßt. Auf eine solche Erneuerung hat der Servitutsberechtigte uU sogar Anspruch ( Begehren auf Einrichtung entsprechender Räume im Neubau ).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Erneuerung des herrschenden Gebäudes.OGH 3 Ob 51/13s, 16.04.2013
- Ist die Unmöglichkeit der Servitutsausübung auf ein Verschulden oder auf einen vom Schuldner zu vertretenden Zufall zurückzuführen, so ist der Schuldner zur Beseitigung verpflichtet. Das gleiche gilt, wenn die Beseitigung dem Schuldner ohne erhebliche Kosten möglich oder wenn ein Dritter zur Herausgabe verpflichtet ist oder wenn sich eine Verpflichtung zur Beseitigung des - vorübergehende - Unmöglichkeit der Leistung bewirkenden Zustandes aus dem Inhalt des besonderen Schuldverhältnisses ergibt.OGH 7 Ob 730/88, 15.12.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012164 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 113/22m, 29.08.2022, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 525 · Besondere Anordnung bey deren Erlöschung
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