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Bleibt mein Recht bestehen, wenn das Gebäude ersetzt wird?

günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Berechtigte
Ja. Wird ein Bauwerk abgetragen und durch ein anderes ersetzt, geht das damit verbundene Recht an der fremden Sache nicht unter. Es besteht weiter.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 29.08.2022 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1965)

Bei einer Abtragung eines Bauwerkes und dessen Ersatz durch ein anderes geht das damit verbundene Dienstbarkeitsrecht nicht unter.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015001 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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